Wirtschaftssanktionen

Dass Wirtschaftssanktionen die Bevölkerungen härter treffen als die Bösewichte, ist häufig der Fall - und trotzdem ein in Betracht zu ziehendes Mittel. Mindestens gehört aber gegenüber putschenden Militärs jeglicher Waffenhandel und Handel mit Luxusgütern sofort verboten. 

Der Weltsicherheitsrat kann gemäß Art.41 Satz 2 UN-Charta solche Sanktionen androhen und für alle Staaten gegenüber dem Störerstaat verpflichtend machen. 

Ob auch einzelnen Staaten das Recht auf Wirtschaftssanktionen zusteht, dürfte völkerrechtlich umstrittener sein, denn alle Staaten sind einander zur Pflege freundlicher Beziehungen verpflichtet. 
Prinzipiell lehne ich nationale Alleingänge in Sachen Wirtschaftssanktionen ab, weil der Selbstjustiz verdächtig. - Richtiger wäre die Anrufung des Weltsicherheitsrates und/oder des IGH. 

Andererseits erscheint es mir den einzelnen Staaten statthaft, die Qualität von Wirtschaftsbeziehungen auch in Abhängigkeit von politischen Beziehungen gestalten zu dürfen - nur eben nicht als "Strafe" und noch fragwürdiger, wenn per Druck auf andere Staaten, es mit Verschlechterung gleich zu tun.. 

Erläuterungshalber: Wenn einem Wirtschaftsunternehmen ein anderes Wirtschaftsunternehmen nicht passt, so darf es die Beziehungen abbrechen, aber längst nicht andere Unternehmen auffordern, es auch zu tun. 

Negativbeispiele gab es in Sachen Iran-Sanktionen und im Pipelinestreit, wenn die US-Regierung anderen Staaten mit Sanktionen drohte, dass sie ein von den USA gefordertes Embargo nicht mitmachen. 

Markus S. Rabanus  2021-02-07 

diskutiert unter >> Sanktionen   u. Kollektivhaftung

>> Militärputsch und Völkerrecht


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