Kriegsgewohnheitsrecht

Der Begriff mag befremden, aber er ist spezifisch für das, was "völkergewohnheitsrechtlich" im Krieg als zulässig anerkannt war. 

Auf die letzten 100 Jahre bezogen hat das Kriegsgewohnheitsrecht an Bedeutung verloren, denn vieles wurde inzwischen durch die UNO-Charta und Abkommen zu global geltendem Völkerrecht.

Überdies hat jedes bloße Gewohnheitsrecht den Nachteil der beliebigeren Interpretation, denn ob es "gute Gewohnheit" ist, wovon die Geltung abhängt, bleibt umstrittener, solange es nicht nachweislich überwiegender Betrachtungsweise entspricht. 

Besonders im Zweiten Weltkrieg und den Kriegen danach, als bereits viel "Kriegsvölkerrecht" längst geregelt war, versuchten sich kriegsverbrecherische Akteure auf vermeintliches "Kriegsgewohnheitsrecht" berufen zu dürfen. 

Beispiel: "Strafaktionen" gegen die Zivilbevölkerung aus Anlass von Partisanen-Aktivitäten". 

Beispiel: "Bombenkrieg" gegen Städte. Durango, Guernica, Warschau, London, Rotterdam, dt. Städte 

Beispiel:  Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki 

Markus S. Rabanus 2017-08-08


Gewohnheitsrecht
   
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