Kriegsrecht
Der Begriff Kriegsrecht steht für die Einschränkung oder gar Beseitigung des zivilen Rechts.
1. Kriegsrecht bedeutet das Recht von Regierenden in Vertretung ihres Staates, anderen Völkerrechtssubjekten den "Krieg zu erklären". Meist beginnen sie den Krieg ohne "Kriegserklärung", um durch Überraschungseffekte Vorteile zu erzielen und "erklären den Krieg" hinterher.
Das Kriegsrecht galt über die Gründung des Völkerbundes hinaus als Ausdruck der Souveränität eines Staates. Erst mit dem Briand Kellogg-Pakt (1928) wurde der Krieg als Mittel der Politik geächtet und das Kriegsrecht auf die Verteidigung reduziert. Allerdings nur für die Teilnehmer dieses Abkommens.
Die UNO-Charta gestattet nur noch den Verteidigungskrieg nur noch in (akuter) Notwehr, wenn rechtzeitige Hilfe seitens des Weltsicherheitsrates unmöglich ist, der jedoch unverzüglich informiert werden muss und die alleinige Entscheidungsmacht über das Ob und Wie weiterer Verteidigungsgewalt hat.Gleichwohl kommt es immer wieder zu Kriegen, weil die Verträge nichts an den Befehlsgewalten rütteln, die noch immer den Nationalstaaten belassen sind und fortgesetzt von ihnen missbraucht werden.
2. Kriegsrecht ist neben der Begriffsanwendung auf zwischenstaatliche Konflikte auch ein innenpolitischer Begriff und Synonym für "Ausnahmezustand", den Regierende ausrufen, um sich die Macht mit Gewaltmitteln zu erhalten. In Betracht kommt auch hierbei, dass die Kriegsrechtsausrufung rechtmäßig ist, wenn eine demokratisch legitimierte Ordnung durch undemokratische Gegner angegriffen wird.
msr 200507 2017
unfertig oder verworfen, denn wir möchten es inzwischen doch lieber fachlich exakter darstellen, während der obige Text rasche Antwort in einer IniDia-Diskussion war.
>> gerechte Kriege ?
>> Verteidigungskrieg ?
>> Kriegsursachen ?
>> Kriegsverbot
www.Friedensforschung.de |