Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln             Fotograf: A. Kirch (Wikipedia20080527)

Drei REFORM-FORDERUNGEN

1. Nach fünf, spätestens zehn Jahren sollen Geheimdienste, die gegen Personen, Institutionen gekundschaftet haben, verpflichtet sein, den davon Betroffenen die Veranlassung, Methoden der Ermittlung und die Ergebnisse mitzuteilen.

2. Wenn Staatsbedienstete oder Volksvertreter Personen für so gefährlich halten, dass sie jahrelang überwacht werden müssten, dann sollen sie Anklage erheben müssen, Verteidigung ermöglichen und das richterliche Urteil zu solcher Überwachung einholen. 

3. "Agent Provokateur", Eingeschleuste, Informanten sollten nicht auf staatliche Initiative hin in verfassungsfeindlichen Organisationen die Situation und Methoden noch verschärfen dürfen

Begründung >> Verfassungsschutzreform

Die Frage ist nicht, ob die freiheitlich-demokratische Grundordnung geheimdienstlichen Schutzes bedarf, sondern wie geheimdienstlicher Verfassungsschutz freiheitlich-demokratisch zu gewährleisten ist. -msr-200811

Ermittlungen gegen mich >> Glaubensbekenntnisse und Gewissensfragen

und zu unserem >> Verfassungsschutzbericht

lexikalisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Überwachung verfassungsfeindlicher Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland ist.
Es untersteht dem Bundesministerium des Innern und wird von einem Präsidenten geleitet. Im Jahr 2007 waren im BfV 2.503 Personen beschäftigt (2006: 2.447; 2005: 2.448). Rechtsgrundlage ist das Bundesverfassungsschutzgesetz. Der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt lag 2007 bei 144 Millionen Euro (2006: 137 Mio.; 2005: 137 Mio.). [1]

Der Hauptsitz befindet sich in Köln-Chorweiler. Neben diesem Bundesamt, das hauptsächlich die Tätigkeit der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz koordiniert und auswertet, aber auch selbst tätig werden kann, existieren in den Bundesländern jeweils Landesbehörden für Verfassungsschutz, die als Landesämter oder Abteilungen des Innenministeriums nicht dem BfV, sondern, wie auch die Polizei, dem jeweiligen Innenminister des betreffenden Bundeslandes unterstehen. Quelle und mehr >> wikipedia.../Verfassungsschutz (200805)

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