Atomwaffensperrvertrag20150306Literaturkritik  

+++ Atomwaffensperrvetrag wird falsch dargestellt +++

Die mit Steuergeldern finanzierte Bundeszentale für Politische Bildung schreibt leider viel Unfug. Und das zu wichtigen Themen wie dem Atomwaffensperrvertrag.

Einzig der Titel "Eine Welt ohne Atomwaffen" ist richtig, aber alles Gegenteil im Artikel ist verfälschend. 

Aus Artikel 6 ergibt sich für die unterzeichnenden Atomwaffenstaaten nicht bloß die Pflicht zum Abbau ihrer Atomarsenale, sondern Verhandlungen "über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle." 

Der totale Atomwaffenverzicht im Wege von Verhandlungen und kontrollierter Verifizierung ist die wichtigste Gegenleistung, die Atomwaffenmächte den Atomwaffenverzichtsstaaten zu erbringen haben. 
Anstelle davon suggeriert die Bundeszentrale, der Vertrag verpflichte einseitig ausschließlich die atomwaffenlosen Staaten zum Atomwaffenverzicht. Das ist grob falsch, wenngleich gewiss die Absicht der Atomwaffenstaaten, sich das Recht auf Atomwaffen dauerhaft zu exklusivieren, was sie auch schaffen, indem sie einfach nicht über die Atomwaffenfreiheit verhandeln.
"Politische Bildung" wäre: Die Atomwaffenmächte dieses Vertrags sind vertragsbrüchig mit jedem Tag seit 1970, den sie verstreichen ließen, die Welt atomwaffenfrei zu verhandeln und stattdessen das Gegenteil treiben, indem sie ihre Atomwaffen modernisieren.

Weitere Vertragsbrüche sind beispielsweise, 
- dass Atomwaffenstaaten einige Nichtunterzeichnerstaaten mit ziviler Atomtechnologie beliefern (bspw. USA an Indien).
- dass in Atomwaffenverzichtsstaaten Atomwaffen stationiert sind und ihnen sogar zeitweise überlassen wurden, wie Helmut Schmidt inzwischen öffentlich machte, dass bei totaler Geheimhaltung und ohne jegliches Wissen des Bundestags die USA speziellen Bundeswehreinheiten taktische Atomwaffen überlassen hatten, bis Helmut Schmidt als Verteidigungsminister davon erfuhr und diese jahrelange Praxis wiederum gegenüber der Öffentlichkeit verheimlicht abschaffte.

 Markus S. Rabanus  20150306


Lieber Herr Rabanus,

vielen Dank für Ihren Kommentar. 

Aus Artikel 6 ergibt sich tatsächlich die Pflicht, Verhandlungen über einen Vertrag zur vollständigen Abrüstung zu führen, dem die Atomwaffenstaaten bisher nicht ausreichend nachgekommen sind. Im entsprechenden Absatz im Artikel weisen wir auf dieses Bekenntnis zum Abbau der Arsenale hin. Wir haben hier nun noch „vollständigen“ ergänzt, um das deutlicher zu machen. 

Der Hintergrund weist auch darauf hin, dass wir 45 Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags immer noch weit entfernt sind von einer Welt ohne Atomwaffen (Global Zero). Insbesondere auch mit Blick auf die Atomwaffenstaaten USA und Russland, die immer noch mehr als 90 Prozent der globalen Arsenale besitzen. Beide Länder haben sich allerdings im New START-Vertrag von 2010 verpflichtet, ihre atomaren Sprengköpfe und Trägersysteme weiter zu reduzieren. Dies ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur „globalen Null für Atomwaffen“. Wieso dieser so schwierig ist, beschreibt Dr. Oliver Thränert von der Stiftung Wissenschaft und Politik in seinem Essay:

www.bpb.de/apuz/32299

Bundeszentrale für politische Bildung

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