Atomwaffensperrvertrag
bzw. Kernwaffensperrvertrag bzw. Non-Proliferation Treaty / NPT

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ARTIKEL 6:   

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

>> Atomwaffensperrvertrag in vollem Wortlaut

Der Atomwaffensperrvertrag kurz beschrieben:

1. Der AWSV verspricht die Beendigung des atomaren Wettrüstens.

2. Der AWSV verspricht die vollständige Atomwaffen-Abrüstung (Art.6). 

3. Der AWSV sichert das RECHT auf atomwaffenfreie Zonen zu (Art.7) 

4. Der AWSV verbietet die Weitergabe von Kernwaffen. 

5. Der AWSV verbietet atomwaffenlosen Unterzeichnerstaaten die Entwicklung und Beschaffung solcher Waffen.  

6. Der AWSV verpflichtet zur Kooperation bei der zivilen Atomenergienutzung und zur Kontrolle durch die Internationalen Atomenergieorganisation IAEO,

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1968 Unterzeichnung durch drei Atomwaffenmächte: USA, UdSSR und Großbritannien
am 1. Juli 1968
1969 Beitritt der DDR am 29.09.1969
1969 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland am 28.11.1969
1970 Atomwaffensperrvertrag tritt in Kraft
1992 Beitritt von zwei Atomwaffenmächten: China und Frankreich
1985 Beitritt Nordkoreas
1986 133 Mitgliedsstaaten
1995 Atomwaffensperrvertrag unbefristete Verlängerung;  178 Mitgliedsstaaten
Atomwaffenmächte mussten vorher ZUSICHERN, dass sie ihre Atomwaffen gemäß Art.6 auch wirklich vollständig abrüsten wollen. 
2000

im Mai 2000 sicherten die fünf offiziellen Atommächte (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) erneut eine völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe
Quelle: www.ftd.de/pw/in/1042119419818.html?nv=rs 

Jan.2003

Nordkorea tritt aus;  188 Mitgliedsstaaten

2015

125 Staaten fordern TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG 

2017

122 Staaten einigen sich auf ein universelles ATOMWAFFENVERBOT

Die Atomwaffenmächte Israel, Indien und Pakistan verweigern sich der Vertragsunterzeichnung.
Dass Israel, Indien, Pakistan (und Nordkorea) nicht mit allem Nachdruck seitens der alten Atomwaffenmächte aufgefordert werden, dem Atomwaffensperrvertrag beizutreten, kann einen Grund darin haben, dem genannten Artikel 6 nicht Folge leisten zu müssen. Aber das wäre eine völkerrechtlich unhaltbare Position. msr2017-07-26
http://ourworld.c  IPPNW-Kritik von 1995
Politikertest >> Atomwaffentest 
3.März 2006 >> Nukleartechnologie für Indien?
Kritik am Atomwaffensperrvertrag 2015-04-14
Atomwaffensperrvertrag 20140922 
Forderungen:   ATOMWAFFEN unter UN-Kontrolle
>> Deutschland und die Nukleare Teilhabe
Atomwaffensperrvertragdesinformation 
Atomwaffensperrvertragsverstöße 
Weiterverbreitung von Atomwaffen 
WEITERE >> Atomwaffenabkommen 
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