Atomwaffenzweck
Realer Zweck von Atomwaffen ist Beanspruchung
von Erpressungspotential zugunsten einer Vormachtstellung in der Weltpolitik -
und als solche völkerrechtswidrig.
Statt den Frieden zu sichern, die Wahrscheinlichkeit einer atomaren
Totalkatastrophe erhöhend.
Zweck von Atomwaffen ist angeblich, einen
potentiellen Feind von Angriffen abzuschrecken, indem
ihm ein Atomschlag angedroht wird. Als
Atomwaffenzweck wird also die Friedenssicherung
behauptet.
Wenn aber Atomwaffen den Frieden zu sichern helfen könnten, so wäre es folgerichtig, dass jeder Staat, der sich durch andere Staaten bedroht sieht, zum Besitz von Atomwaffen berechtigt sein sollte. Genau solches Recht wird aber den Nichtatomwaffenstaaten von den führenden Atomwaffenstaaten bestritten, weil sie um ihre Vormachtstellung in der Weltpolitik fürchten, die sie immer wieder auch mit Hinweis auf ihre Atomwaffen begründen.
Bei den kleineren Atomwaffenstaaten hingegen gibt es die Neigung, nur ihren unmittelbaren Konkurrenten das Recht auf Atomwaffen abzusprechen, während sie es für sich und ihnen genehme Drittstaaten durchaus als Recht anerkennen, denn würden sie bekennen, dass sich mit jedem weiteren Atomwaffenstaat das Risiko des Atomwaffeneinsatzes erhöht, so würden sie auch ihren eigenen Atomwaffen die Legitimität mindern.
msr200804 Atomwaffenforum
Friedensforschung Dialog-Lexikon