Restitutionskriege

Ein Restitutionskrieg will einen früheren Zustand wiederherstellen. 

Ein Restitutionskrieg sollte nur zulässig sein, wenn er durch die Entscheidung des Weltgerichts IGH erlaubt wird. 

Erlaubnisgründe könnten sein, 

1. dass der frühere Zustand rechtmäßig war und rechtswidrig verändert wurde,

2. dass der Restitutionskrieg erforderlich wird, weil die Restitution auf friedlichem Wege verweigert wurde,

3. dass der Restitutionskrieg unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte ein geringeres Übel darstellt als die Fortsetzung des rechtswidrigen Zustandes und weitere Fristsetzung keine Lösung verspricht. 

Ein Restitutionskrieg, wie es der Artikel 42 der UNO-Charta als Recht dem Weltsicherheitsrat einräumt, halte ich nur dann für statthaft, wenn sich der Weltsicherheitsrat zuvor ein zustimmendes Gutachten des Weltgerichts IGH eingeholt hat.

Relativierung

Zum Beispiel die vielen "Rückeroberungskriege" wiederholten meist nur das Elend, das schon in den Eroberungskriegen war, also doppelte die Revanche das Verbrechen des Krieges.

Restitutionskriege
stellen sich wie die Präventivkriege politisch/völkerrechtlich als viel zu schwierig dar, um sich mit der Entwicklung solcher Konstruktionen auf der sicheren Seite hoffen zu dürfen, denn die Kriegsbefürworter-Prognosen müssen optimistisch sein, weil sonst kein Krieg erlaubt würde.

Aber Kriege haben die Eigenart, dass sich in ihnen Schuld und Unschuld vermengen, weil Krieg letztlich Krieg ist und immer auch Menschen tötet, die mit dem Unrecht nichts zu tun haben. 

Deshalb sind alle Kriege rechtswidrig und nie "gerecht", sobald und so oft ihm ein schuldloser Mensch zum Opfer fällt. 
Deshalb müssten alle Kriege verhindert werden, indem man den Staaten nicht nur das Recht, sondern auch die Mittel zur Kriegsführung wegnimmt und das Gewaltmonopol der UNO demokratisch errichtet. 

>> Weltfriedensplan

Sven200512

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