Weltrecht  und Erfordernisse

Weltrecht ist aus den Teilen des Völkerrechts, die weltweite Geltung beanspruchen, also vor allem die Charta der Vereinten Nationen, mit ihr auch Völkergewohnheitsrecht, wie es durch Resolutionen des Weltsicherheitsrates, Entscheidungen des IGH, durch Resolutionen der UNO-Geneneralversammlung und anderer UNO-Organe weiterentwickelt wird, sodann auch durch internationale Abkommen nach Maßgabe ihrer internationalen Unterstützung zwar zunächst nur ihren Teilnehmern verpflichtend sind, jedoch auch das Völkergewohnheitsrecht beeinflussen.

./. Meine früheren Texte, mit denen ich das Weltrecht unter den Vorbehalt der Klagbarkeit und Durchsetzbarkeit stellte, erachte ich inzwischen als falsch, denn so wichtig beides bleibt, sind es keine Vorraussetzungen von Recht, sondern Folgerungen. 

Vorraussetzung für das Weltrecht ist vielmehr sein Geltungsanspruch aus dem Zustandekommen. - Dass die Realität dem Recht nicht genügt, ist für jedes Recht minder oder mehr typisch. 

Mein Fehler war aus Verärgerung an vielen, die zwar das Defizit erwähnen und oft auch beklagen, aber ohne daran zu arbeiten, ohne die vielen Reformvorschläge zu würdigen, wie sie immer wieder von einzelnen Staaten und Gruppen in die Generalversammlung eingebracht werden - und zu diskutieren, warum auch unsere Regierungen Reformbestrebungen auf der Bremse stehen, allenfalls selbst in den priviliegierten Kreis der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrats Aufnahme finden wollten. 

Markus S. Rabanus 2022-06-06


---------------- Vorherige Version & leider falsch --------------

Als Weltrecht kann bezeichnet werden, was allen Rechtssubjekten auf unserem Planeten zu gelten hat - und durchsetzbar ausgestaltet ist.
 
Weltrecht
wäre folglich der universell geltende Teil des Völkerrechts, ist formal betrachtet jedoch noch immer bloßes , da sogar die UNO mit ihrer noch immer freiwilligen Mitgliedschaft formalrechtlich bloß multilaterales Abkommen und kein universell verbindliches Recht ist. 

Deshalb die Änderungforderung mit Text unter dem Titel "
Weltrepublik Aller Nationen".

Allerdings stellt nach hier vertretener Auffassung die UNO-Charta trotz Wortlaut zumindest Faktisches Weltrecht dar, denn a) sind ja immerhin (fast) alle Staaten Mitglied der Vereinten Nationen und b) regelt die UNO-Charta auch den Umgang mit Nichtmigliedsstaaten. 

Aber solch' bloße Interpretation kann nicht glücklich machen, denn wenn die UNO-Charta nicht geändert wird, dann bleibt die Charta als "Weltrecht" im Streit.

Und Relevanz hat dieses Problem immer wieder, wenn sich Staaten UNO-Entscheidungen verweigern, mit militärischen Alleingängen aufwarten, mit der Kürzung oder Einstellung der Beitragszahlungen drohen oder gar mit Austritt drohen. 

Markus S. Rabanus 201703 / 201712



Ältere Stellungnahme: 

Es wurde viel erreicht im
Völkerrecht und für die Menschenrechte, aber wenn nicht die wichtigsten Normen zu demokratischen Normen eines Weltrechts werden, durchgesetzt und verteidigt durch eine globale Justiz samt Gewaltmonopol, kann kein Weltfrieden sein und das Menschenrecht nur frommer Wunsch, der zu wenigen erfüllt wird.

Karthago-Spruch: Doch solange die mächtigsten Staaten allenfalls nationaldemokratisch sind und nicht globaldemokratisch, treiben wir unserer Zerstörung entgegen. Sven  200504  

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