Weltrechtsstaatlicher Pazifismus
Die Hauptthese des Weltrechtsstaatspazifismus lautet: Solange den Vereinten Nationen das überlegen gerüstete Gewaltmonopol verweigert wird, fehlen dem Völkerrecht die Durchsetzungsmittel, um streitende Staaten auf friedliche Konfliktlösungen zu verpflichten.
Der weltrechtsstaatliche Pazifismus besteht im Unterschied zum bloßen Rechtspazifismus auf den untrennbaren Zusammenhang von Recht und Rechtsdurchsetzung, denn ohne den Streitparteien übergeordnete Gerichte und ebenso übergeordnete Streitkräfte, die militärische Streitaustragung verhindern und gerichtliche Entscheidungen erforderlichenfalls mittels Gewalt erzwingen, würde das Völkerrecht weiterhin von den Streitparteien selbstgerecht interpretiert und weiterhin militärisch erstritten werden können.
Der weltrechtsstaatliche Pazifismus verlangt
folglich im föderal-weltrepublikanischen Maßstab, was sich in jedem halbwegs
zivilisierten Nationalsstaat an Rechtsstaatlichkeit bewährt: Die
Gewaltenteilung mit wechselseitiger Machtbeschränkung:
a) eine weltdemokratisch gewählte Weltlegislative, die völkerrechtliche Normen
schafft,
b) eine weltdemokratisch gewählte Weltregierung, die auf Grundlage
völkerrechtlicher Normen arbeitet,
c) eine weitgehent unabhänigige Weltjudikative, die Streitigkeiten auf
Grundlage völkerrechtlicher Norme entscheidet,
d) Weltstreitkräfte-Monopol, das über die Einhaltung der Friedensgebote wacht,
Entscheidungen der vorgenannten Gewalten durchzusetzen vermag.
Das UNO-Gewaltmonopol muss Minimalkonsens der Friedensbewegung mit allen Regierungen sein.
siehe >> UNO-Pazifismus
Markus Rabanus 20140913 / 20170921
DEMNÄCHST ausführlich und
besser ;-)
Es soll im Moment nur "Denkzettel auf einer Pinnwand" sein, die
entsprechend verknüpft den Überblick verschaffen für das, was alles an
Pazifismus zu bearbeiten ist.
Die unterschiedlichen
>> Pazifismus-Varianten
Ergänzen oder Kritik ? >> Pazifismus-Forum
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